Ihr Weg zur Reha

Ihr Recht auf Reha

Als Sozialversicherter haben Sie ein Recht auf Rehabilitation! Wer sozialversichert ist, hat nach § 4 SGB I (Sozialgesetzbuch) ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. So ist Rehabilitation grundsätzlich bei allen Krankheiten und Behinderungen möglich, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat.


Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.


Antragstellung bei der Krankenkasse auf eine stationäre/ambulante Rehabilitationsmaßnahme

Antrag über den Haus- oder Facharzt

Erkennt der behandelnde Haus- oder Facharzt bei Ihnen die Notwendigkeit einer Reha, so erfolgt eine Antragstellung bei Ihrem Kostenträger:


  1. Ist Ihre Krankenversicherung der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme, so füllen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag ("Verordnung von medizinischer Rehabilitation" / Formular 61) aus und schicken Sie diesen unterschrieben und unter Angabe des Namens Ihrer Wunschklinik an Ihre Krankenkasse.

  2. Genehmigt Ihre Krankenkasse Ihren Antrag, bekommen Sie und wir von Ihrer Krankenkasse eine Kostenzusage zugeschickt. Unser Aufnahmebüro wird sich dann schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.

  3. Die Anreise zur Rehaklinik besprechen wir gern mit Ihnen. Die Regeldauer einer Rehabilitationsmaßnahme beträgt ca. drei Wochen.

Antrag über den Krankenhausarzt

Erkennt der behandelnde Krankenhausarzt bei Ihnen die Notwendigkeit einer Reha, so informiert er den Sozialdienst des Krankenhauses:


  1. Der Sozialdienst und / oder der Stationsarzt im Krankenhaus stellen zusammen mit Ihnen den Rehaantrag mit dem Namen Ihrer Wunschklinik.

  2. Der Antrag wird an Ihre Krankenkasse zur Prüfung weitergeleitet. Gleichzeitig meldet das Krankenhaus Sie als Patient bei uns an und wir reservieren einen Termin für Sie.

  3. Genehmigt Ihre Krankenkasse Ihren Antrag, bekommen Sie und wir von Ihrer Krankenkasse eine Kostenzusage zugeschickt. Unser Aufnahmebüro wird sich dann schriftlich mit Ihnen und dem Sozialdienst in Verbindung setzen und Ihnen und dem Krankenhaus den Aufnahmetermin mitteilen.

  4. Die Anreise zur Rehaklinik besprechen wir gern mit Ihnen. Die Regeldauer einer Rehabilitationsmaßnahme beträgt ca. drei Wochen.

Wunsch- und Wahlrecht zur Auswahl der Rehaklinik

Sie haben die Möglichkeit, bei der Wahl der Rehaklinik ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben. Es ist wichtig, dass Sie sich im Idealfall schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Wählen Sie die Fachklinik Ihrer Wahl gewissenhaft aus. Entscheidend bei der Wahl der Reha-Klinik ist, dass diese von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde. Die Reha-Klinik am Sendesaal ist nach DIN ISO EN 9001:2015 und den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) zertifiziert und entspricht somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.

 

Sie finden ein schnell und einfach auszufüllendes Formulare zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts unter diesem Button:

Ihr Wunsch- und Wahlrecht öffnen

Kontaktieren Sie uns

Ihr Weg zur Reha

Möchten Sie Ihre Reha-Maßnahme bei uns wahrnehmen und haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht?
Dann kontaktieren Sie bitte:

Team Patientenverwaltung

Tel: 0421 / 33630-2150

Unsere telefonischen Sprechzeiten:

Montag bis Freitag

10:00 Uhr – 11:30 Uhr

14:30 Uhr – 16:00 Uhr

 

E-Mail: info@rehaklinik-sendesaal.de

Share by: