So beantragen Sie Ihre Reha
Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Rehaantrag stellen
| 1. Gesundheitliche Ziele festlegen | Klären Sie, welche Art Reha Sie beantragen möchten. Sie können eine Reha als Anschlussrehabilitation (AR oder AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV)/LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen. Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) hilft Ihnen der Sozialdienst oder Ihr Arzt/Ihre Ärztin im Krankenhaus, die Reha zu beantragen. Bei der Rehabilitationsmaßnahme Heilverfahren (HV), die der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit dient, hilft Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt/Ihre Haus- oder Fachärztin. |
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| 2. Ambulante oder stationäre Reha | Holen Sie sich das Reha-Antragsformular bei Ihrem Kostenträger, z. B. Ihrer Krankenkasse Der Reha-Antrag besteht aus:
Tipp:
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| 3. Reha begründen | Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, um die Reha zu beantragen. Ihr Arzt/Ihre Ärztin muss die Notwendigkeit der Reha begründen und Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren. Wichtige Inhalte sind: alle behandlungswürdigen Diagnosen, Beeinträchtigungen im Alltag, Reha-Ziele, ggf. besondere Behandlungsnotwendigkeit, z. B. ein bestimmtes Klima am Ort der Reha. Der Bericht muss dem Reha-Antrag beigelegt werden. Damit der Kostenträger die Reha bewilligt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
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| 4. Wunschklinik wählen | Füllen Sie den restlichen Reha-Antrag aus und fügen Sie ggf. das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei. Wenn Sie eine Reha beantragen, haben Sie das Recht, sich Ihre Reha-Klinik selbst auszusuchen. Legen Sie dazu das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht Ihrem Reha-Antrag bei. |
| 5. Antrag einreichen | Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein. Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden. Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren. |
| 6. Bewilligung | Ihr Reha-Antrag wurde bewilligt. Informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin und Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie eine Reha antreten. Sobald Ihre Reha bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit:
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| 7. Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen | Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein. Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme bzw. Gutachten ein, das inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht und legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten. |
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